Hallo!
Ich bin Fachärztin für PMR und trage mich gerade mit Gedanken zur Niederlassung in Bayern (beschränkte Zulassung):
Wie stellt man sich mit einer KV-Praxis, wie mit einer Privat-Praxis? Welche Angebote (ich denke gerade in Richtung physikalische Anwendungen z.B.) machen Sinn abseits von Sprechstunde, Akupunktur, Neuraltherapie, Triggerpunkttherapie und Manueller Medizin.
Wer sucht gerade selber einen (halben) Sitz?
Wer steht kurz vor der Niederlassung und möchte sich hier mit mir austauschen?
Wer ist bereits niedergelassen oder in einer Praxis angestellt und kann hier seine Erfahrungen teilen?
Ich wäre jedenfalls sehr dankbar für Input und interessiert am Austausch!
Anne
Hallo Anne,
als einer der Sprecher des Berufsverbandes (BVPRM) in Bayern darf ich Ihnen an dieser Stelle antworten. Sie sind herzlichst eingeladen, Ihre emailadresse an mich zu schicken mit dem Ziel, Ihre Anfrage nach einem halben Kassenarztsitz entweder anonym oder unter Nennung Ihrer emailadresse an die mir bekannten Kollegen in Bayern weiterzuleiten : wimbauer@gmx.de
Vom obigen Beitrag ist grundsätzlich richtig, dass es in Bayern eine Zulasssungsbeschränkung für unser Fachgebiet gibt. Bisher gilt allerdings Bayern als ein sogenannter Planbezirk, das bedeutet, dass nach heutiger Lage ein in Niederbayern gekaufter Sitz auf Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung nach München verlegt werden darf. Im Zweifel kann hier die Kassenärztliche Vereinigung eine aktuelle und deutliche rechtsverbindlichere Auskunft geben.
Richtig ist auch, dass Abrechnungspositionen im EBM der gesetzlichen Krankenversicherungen für Akupunktur, Chirotherapie, Sonographie, psychosomatische Grundversorgung und spezielle Schmerztherapie sinnvoll und wichtig sind. Für jede dieser angeführten Abrechungspositionen gibt es zu erfüllende Voraussetzungen und Vereinbarungen bei der kassenärztlichen Vereinigung. Diese sollten weit vor der NIederlassung bekannt und im Idealfall alle erfüllt sein, damit man vom ersten Tag an entsprechende Leistungen abrechnen kann.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich gerne unter obiger emailadresse. Viel Erfolg bei der NIederlassung und beste Grüße aus münchen
Martin Wimbauer
Hallo Anne,
ich habe selbst auch schon mit dem Gedanken gespielt und mich daher ein wenig erkundigt. Wichtig ist bei einem Kassensitz vor allem, dass du für alles eine KV Zulassung brauchst. Bei der Akupunktur zum Beispiel reicht nicht das A Diplom, wie bei den privaten Kassen, sondern du brauchst die KV Zulassung und damit Zusatzbezeichnung. Bis dahin muss der Weg mindestens zwei Jahre dauern. So was sollte man in seine Planungen einbeziehen.
Als Diagnostikum ist Sonographie glaub ich ganz sinnvoll. Hier erwartet die KV vor Zulassung ich meine 400 Bilder in einer Bestätigung von einem Weiterbilder oder aber die 3 Kurse ( Grund, Aufbau und Abschlusskurs) und dann gibt es wohl vor Zulassung noch eine kleine Prüfung.
Weitere wohl interessante Abrechnungsziffer ist die für die psychosomatische Grundversorgung. Hierzu brauchst du 50 Stunden Theorie und 30 Stunden Balintgruppen über mindestens 6 Monate verteilt.
Ich weiss von anderen Praxen, dass sie noch Stoßwelle und Hydrojet, sowie Co2 Bäder und Magnetfeld machen. Ich glaube aber nicht, dass alles über die Kasse rückfinanziert wird.
In Bayern gibt es, soweit ich weiss, aktuell keinen freien KV Sitz. Man muss also einen alten übernehme, den man aber dann nur im gleichen Umfeld nutzen kann. Also mit einem in Niederbayern gekauften, darf mabn dann nicht nach München.
Vielleicht ist es auch sinnvoll, sich zunächst einmal anstellen zu lassen in einem MVZ oder einer Praxis, so kann man erstmal hineinschnuppern und sieht, was eigentlich wichtig ist.
Ich höre mich mal weiter um, ob jemand noch Tipps hat.
LG
Christina