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Weiterbildung - so funktioniert's

​Die folgenden Angaben beziehen sich auf die derzeit gültige Weiterbildungsordnung (WBO). Diese sollte bis spätestens 2021 auf die neue Musterweiterbildungsordnung geändert werden. Alle die bis zur Einführung der neuen WBO mit der Weiterbildung begonnen haben können den Facharzt auch nach der alten Weiterbildungsordnung abschließen.

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Wir übernehmen keine Garantie, dass alle hier genannten Fakten in jedem Bundesland genauso gehandhabt werden. Erkundige dich bei deiner Landesärztekammer (LÄK) bzw. vergleiche es mit Weiterbildungsordnung aus deinem Bundesland!

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Der Ablauf deiner Weiterbildung

Die Weiterbildung zum Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin (PRM) dauert insgesamt 60 Monate. Davon müssen 36 Monate bei einem Weiterbilder für PRM absolviert werden. Das kann eine Rehaklinik sein oder eine Uniklinik oder auch ein „normales" Krankenhaus. Wer eine Weiterbildungsberechtigung in deinem Bundesland hat, kannst du auf der Internetseite deiner Ärztekammer finden.  Manche (vor allem große) Häuser haben die Weiterbildungsermächtigung für 36 Monate, kleinere Krankenhäuser meist nur für 12 Monate. Ein Wechsel der Ausbildungsstätte bietet immer die Chance noch weitere Facetten des Faches kennen zu lernen.

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Wichtig: einige Landesärztekammern erkennen Weiterbildungsabschnitte nur an, wenn sie mindestens 6 Monate betragen. Hier vor dem Wechsel unbedingt bei der Landesärztekammer nachfragen!

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Neben PRM müssen 24 Monate in Begleitfächern absolviert werden. Hierzu gehören:

  • 12 Monate Chirurgie: das kann Ortho/Unfall, Urologie, Neurochirurgie oder Gyn sein. Man benötigt dann also einen Weiterbilder, der dieses Fach weiterbilden darf. Nach der aktuellen WBO muss man noch keine Op Zahlen nachweisen. Es ginge somit auch theoretisch eine Weiterbildung in einem konservativen Haus. Empfehlenswert ist jedoch eine „richtige“ chirurgische Weiterbildung. Das Wissen, ist im späteren bedeutsam und hilft einem in vielen Situationen weiter.

  • 12 Monate internistisch: Innere, Allgemeinmedizin, Pädiatrie, Neurologie oder Anästhesie. Wieder bei einem entsprechenden Weiterbilder.

 

Insgesamt dürfen von den 60 Monaten 24 im ambulanten (Praxis oder ambulantes Rehazentrum) Bereich absolviert werden.

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Hier findet Ihr die Links zu den entsprechenden Seiten der Landesärztekammern:

 

Logbuch

Das Logbuch dient der Dokumentation der Weiterbildung. Bei den meisten Ärztekammern liegt es noch in Papierform vor.

Für jede Weiterbildung gibt es hier ein entsprechendes Logbuch. Während der Weiterbildung verlangen einige LÄK für jeden Abschnitt das entsprechende Logbuch, also für Innere – das Basis Innere, für Ortho/Unfall das entsprechende usw. Bei anderen reicht das kontinuierliche ausfüllen, des PRM Logbuches. Hier sollte man sich vor Beginn erkundigen. Ein Logbuch neu zu beschaffen ist meist sehr aufwendig.

Wichtig ist während der gesamten Zeit jedes Jahr ein Weiterbildungsgespräch zu dokumentieren. Fehlt dieses, werdet ihr evtl. nicht zur Prüfung zugelassen.

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