Hallo zusammen,
ich bin FÄ für PMR / Spez. Schmerztherapie und möchte mich niederlassen, mache mir jedoch Gedanken wie ich nach EBM abrechnen muss. Es geht um die physikalisch-rehabilitativen Grundpauschale und die Ziffern, welche mit denen zusammen abgerechnet werden dürfen oder nicht. Könntet ihr mir helfen und ggf. einige Beispiele geben?
-Kann man z. B. die Ziffern 27211, 27310 und 30420 an einem Tag/Quartal abrechnen?
Oder die Kombination 27310, 01600 und 30400 ?
-Wie kann man manualmedizinische Leistungen abrechnen, wenn man die ZB Man. Med. noch nicht bezieht? Gibt es Alternativen die Pat. trotzdem manualmedizinisch zu betreuen?
- Lohnt es sich an der Qualitätssicherung für die chronischen Schmerzpatienten teilzunehmen / Ziffern 30700 bis 30708/ oder es ist besser nur als FA für PRM zu arbeiten und nur die allgemeinen Schmerzziffern abzurechnen? Ich gehe davon aus, dass die Voraussetzungen für die QS ( fachlich, apparativ, zeitlich und prozentual von der Gesamtzahl der Patienten pro Quartal) schwer zu erfüllen sind, die Kontrolle streng ist und finanziell wohl nicht so günstig wäre. Oder?
Würde mich sehr freuen einige Tipps von erfahrenen niedergelassenen Kollegen zu bekommen.
Danke im Voraus und einen schonen Tag allen!
Vielen Dank, Christina!
Hallo,
entschuldige dass es etwas gedauert hat mit der ANtwort. Schön dass du dich mit dem Thema auseinandersetzt.
Amanfagn kann das schon alles sehr verwiirend sein mit diesen EBM Ziffern, aber nach einiger Zeit ist es dann ganz normal.
Zu allererst: es gibt eine sher gut Beratung bei deiner KV. Natürlich hängt das immer davon ab, wo du wohnst und wen du erwischst, aber bisher habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Ganz wichtig ist es sich auf Länderebene zu erkundigen, da es in jedem Land etwas anders ist, gerade was die Menge der Abrechnungen angeht.
Gut ist auch die EBM Suche im Netz oder als App ( gibt es von vielen KVen). Dort wird dir immer angezeigt was du zusammen abrechnen darfst und was nicht.
zu deinen Fragen :
-27211 , 27310 und 30420 ist zusammen möglich. Allerdings gibt es hier länderspezifische Unterschiede. So weiss ich, dass in einigen Bundesländern die Selbstbeteiligung des Patienten an der KG abgezogen wird und somit sich die 30420 nicht lohnt. Ich nutze gern die 30300, daher habe ich bisher keine Probleme gehabt. Die 27211 und die 27310 geht nur einmal im Quartal. Zu Ergänzen wäre bei einer weiteren neurologischen Untersuchung im Quartal die 27311
-27310, 30400, 01600 - theoretisch ja. Allerdings darf man die 01600 nur abrechnen, wenn man nicht die Grundpauschale ( 27210-27212) im Quartal nicht abgrechnet. Das Lohnt sich daher nicht. Also dann lieber die und die anderen beiden dazu
-Die Ziffern für manuelle Medizin 30200 und 30201 darf man nur abrechnen, wenn man die Zusatzezeichnung hat.
-Schmerztherapieziffern sind schon finanziell interessant, jedoch benötigt man die Zusatzbezeichnung "spezielle Schmerztherapie " um sie abrechnen zu dürfen. Ich bin aber zufrieden, dass ich die Erweiterung habe.
Zuüberlegen wäre auch Akupunktur 30790 und 30791, passt für unser Fachgebiet ganz gut.
Ich hoffe, dass hat dir erstmal geholfen. Ansosnten einfach wieder melden, dann komtm die Antwort auch schneller :)
LG
Christina